Mittelstufe

Unterricht

Die Mittelstufe umfasst die Klassen Quarta (7) bis Untersekunda (10). Ab der Untertertia (8. Klasse) wird die dritte Fremdsprache Altgriechisch unterrichtet. Die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik und Chemie lösen das Fach NaWi ab. Ab der Obertertia (9. Klasse) bieten wir darüber hinaus das Fach Französisch als 4. Fremdsprache an, das viele Schülerinnen und Schüler wählen. Ab der Untersekunda (10. Klasse) kann Hebräisch als Arbeitsgemeinschaft belegt werden. Die Mittelstufe endet mit dem Mittleren Schulabschluss, der Voraussetzung für den Besuch der Oberstufe ist. (Laut Senatsbeschluss wird der MSA für die Gymnasien ab dem Schuljahr 2021/22 abgeschafft. Es fehlt allerdings noch die Abstimmung des Abgeordnetenhauses.)

Wahlmöglichkeiten

In der Obertertia (9. Klasse) müssen sich die Schüler*innen entscheiden, ob sie in der 10. Klasse am Musik- oder am Kunstunterricht teilnehmen wollen. Diese Wahl hat Auswirkungen auf die Oberstufe und die Abiturprüfungsfächer: In Kunst oder Musik können sich im Abitur nur diejenigen prüfen lassen, die in der 10. Klasse das jeweilige Fach belegt haben. Ebenso entscheidet die Wahl von Französisch in der 9. und 10. Klasse über die Möglichkeit einer Belegung des entsprechenden Kurses in der Oberstufe.

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden in der Untersekunda als Schulversuch einstündige Profilkurse angeboten, die die Schüler*innen auf die Oberstufe vorbereiten und zum Ziel haben, die Wahl der Leistungskurse zu erleichtern.

Reisen und Praktika

Während der Mittelstufe gibt es neben dem Unterricht weitere Aktivitäten, die das Schulleben bereichern. In der Untertertia (8. Klasse) fahren alle Klassen mit ihren Lehrer*innen für eine Woche nach England, wo sie in Familien untergebracht sind und zusammen London und Ziele im Süden Englands besichtigen. In der Obertertia (9. Klasse) absolvieren die Schüler*innen ein zweiwöchiges Betriebspraktikum. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer betreuen sie während dieser Zeit und besuchen sie an ihren jeweiligen Praktikumsorten. In der Untersekunda (10. Klasse) nehmen alle Schüler*innen am Sozialpraktikum teil, das sich über zwei Wochen erstreckt und von Lehrkräften begleitet an Orten außerhalb Berlins stattfindet. Im Sozialpraktikum arbeiten die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Bereichen der diakonischen Behindertenarbeit mit und erhalten so Einblick in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen.

Informationen zum Mittleren Schulabschluss

Berlin, im August 2022

Mit dem Mittleren Schulabschluss wird der Leistungsstand aller Schüler der 10. Jahrgangsstufe in einer Prüfung vergleichbar bewertet. Der Mittlere Schulabschluss prüft nicht nur Wissen ab, sondern stellt die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Schülerinnen und Schülern in den Vordergrund. Der Mittlere Schulabschluss ersetzt den früheren Realschulabschluss und ist somit entscheidend für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Er bereitet die Schüler auch auf Prüfungssituationen vor, denen sie sich während des Abiturs wieder stellen müssen. 

Der MSA besteht aus zwei Teilen, den Jahrgangsnoten (den Noten der 10. Klasse, siehe B) und den Noten der zusätzlichen besonderen Prüfungen (Prüfungsteil, siehe A). Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden. Wer den MSA bestanden hat, wird nicht automatisch zur gymnasialen Oberstufe zugelassen. In diesem Fall müssen zusätzlich die Versetzungsregeln für den Übergang von Klasse 10 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erfüllt sein.

Die Prüfung zum MSA am Ende des 10. Jahrgangs umfasst mehrere Teile.

  • Jede Schülerin bzw.jeder Schüler wird in den Fächern Deutsch und Mathematik und der ersten Fremdsprache schriftlich geprüft. Die schriftlichen Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in Mathematik 135 Minuten, in Englisch 150 Minuten.
  • In der ersten Fremdsprache gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung, die in der Regel eine Partnerprüfung ist und ca. 10 min je Prüfling dauert (soll in diesem Jahr entfallen).
  • Zusätzlich erfolgt eine Präsentationsprüfung (genannt “Prüfung in besonderer Form”) in einem vierten Fach.

Schriftliche Prüfungen 

Die Aufgaben überprüfen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreicht sein müssen. Die Aufgabenstellungen werden von der Schulaufsichtsbehörde vorgegeben; sie entscheidet auch über die Benutzung von Hilfsmitteln. 

Mündliche Prüfung im Fach Englisch 

Die mündlichen Prüfungsaufgaben werden nicht zentral, sondern schulintern gestellt. Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein Formular auszufüllen, welches die Schülerinnen und Schüler per Teams erhalten. Die Prüfung setzt sich zusammen aus einer persönlichen Vorstellung, einem Dialog und einem themenorientierten Prüfungsgespräch zwischen den Prüflingen. In der Regel finden Partnerprüfungen statt. In Ausnahmefällen können es auch Einzelprüfungen sein. Die Prüfungszeit beträgt je Prüfling ungefähr 10 Minuten. 
Dabei wird mit Ausnahme der Erörterung sprachlicher Unklarheiten in der Fragestellung die Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache durchgeführt. 
In Englisch werden dabei die beiden Teilnoten aus der schriftlichen Prüfung und der „Überprüfung der Sprechfertigkeit“ zu einer Note zusammengezogen. Das Verhältnis aus der schriftlichen Note zur Sprechfertigkeits-Note ist 3 zu 2.
Dieser Prüfungsteil wird im Schuljahr 2022/23 von Seiten der Senatsschulverwaltung erneut ausgesetzt.

Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung) 

Die Prüfung in besonderer Form wird in einem in der Untersekunda unterrichteten Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs oder in einem der Fächer Musik, Bildende Kunst oder der zweiten Fremdsprache absolviert. An unserer Schule kommen folgende Fächer für eine Prüfung in besonderer Form in Frage: Biologie, Chemie, Physik, Ev. Religionslehre, Erdkunde, Geschichte, Bildende Kunst, Musik, Latein oder Griechisch. Bei fächerübergreifenden Themen muss die Prüfung einem der beiden Fächer zugeordnet werden. 

Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bis zum 17.10.2022 das Thema mit der eigenen Fragestellung für die Prüfung in besonderer Form, das dann dem Prüfungsausschuss durch ein Anmeldeformular (Teams) zur Genehmigung vorgelegt wird. Das Thema mit seiner Fragestellung ergibt sich aus dem Stoff der gesamten Mittelstufe. Themen, die in den Vorjahren schon gewählt wurden, dürfen nicht verwendet werden. Die entsprechenden Themen sind in der Liste mit den gesperrten Themen (Aushang in der Schule) verzeichnet. 
Die Präsentation findet in der Regel als Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen statt. In begründeten Ausnahmefällen können Einzelprüfungen beantragt werden. 
Die Vorbereitungszeit der Präsentationsprüfung beträgt mindestens sechs Wochen (in der Regel sehr viel mehr). Sie besteht aus zwei Teilen, einer Präsentation und einem Prüfungsgespräch. Die Noten werden trotz der Gruppenprüfung individuell erteilt: Jeder muss sich erkennbar einbringen, Mitläufer darf es nicht geben. 

Der Prüfungsausschuss kann nach Einblick und Vergleich der eingereichten konkreten Themenvorschläge Änderungen an der Aufgabenstellung vornehmen. Die notwendigen Änderungen werden der Lehrkraft und den Schülern rechtzeitig mitgeteilt. 

Mögliche Präsentationsformen sind: softwaregestützte Präsentationen, Plakate, Folien, Video-/Audio-Produktionen, Experimente, Vorträge mit Thesenpapiern. Der Fachlehrer oder die Fachlehrerin unterstützen und beraten die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld in ihrer Arbeit. 
Die Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr der Untersekunda statt. Den Prüfungsplan legt die Schulleitung fest. Die Dauer beträgt insgesamt 10 bis 20 Minuten je Teilnehmer (bei Einzelprüfungen 15 bis 30 Minuten). Der Präsentation wird mehr Wert beigemessen als dem anschließenden Prüfungsgespräch. Das Prüfungsgespräch findet in der Regel mit bis zu vier Prüflingen und zwei Fachlehrern statt. Am Ende des Gesprächs wird das Präsentationsmaterial in digitaler Form (z.B. mit Name und Klasse beschrifteter USB-Stick, digitalisierte Bilder der Plakate, …) dem Protokoll beigefügt (Belegexemplar anfertigen!). Der beschriftete Stick kann dann über die Klassenlehrer zurückgegeben werden. 

Nachteilsausgleich 

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten bei Bedarf für die einzelnen Prüfungen einen ihrer Behinderung entsprechenden individuellen Nachteilsausgleich. Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich muss fristgerecht bis zum 17.10.2022 beantragt werden, aktuelle Gutachten sind vorzulegen. 
Über Art und Umfang des individuell zu gewährenden Nachteilsausgleichs entscheidet der Prüfungsvorsitzende in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften. 

Nichtteilnahme und Nachholen, Wiederholung der Prüfung 

Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen nicht an der Prüfung teil, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Einzelne Prüfungen, die verweigert oder aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, werden mit “ungenügend” bewertet. 
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an einzelnen Prüfungen nicht teilnehmen, so hat sie oder er dies unverzüglich nachzuweisen; bei Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist spätestens am dritten Tag nach dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird ein ärztliches Attest nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden oder wird die einzelne Prüfung mit “ungenügend” bewertet.
Schüler, die zur Teilnahme an einem Schüleraustausch im Ausland beurlaubt sind und nicht zu den Prüfungen zurück sind, können von der Schulleitung, unter Berücksichtigung der im Ausland erbrachten Leistungen, zur Probe in die Oberstufe aufgenommen werden. Dies ist bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen. Über das Bestehen der Probezeit, die ein Schulhalbjahr dauert, entscheidet die Klassenkonferenz, Jahrgangskonferenz oder der Oberstufenausschuss zum Halbjahreszeugnis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. In zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik werden jeweils mindestens fünf Punkte erreicht,
2. in einem naturwissenschaftlichen Fach und einem Fach des Aufgabenfeldes II werden jeweils mindestens fünf Punkte erreicht,
3. in höchstens einem Leistungskursfach werden weniger als fünf Punkte erzielt und
4. kein verpflichtend einzubringendes Fach wird mit null Punkten abgeschlossen oder bleibt ohne Bewertung.
Wer die Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt einen dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Abschluss und setzt seine Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe fort. 
Müssten Schüler auf Grund ihres Leistungsstandes am Ende des 1. Halbjahres der Oberstufe zurücktreten, so gilt die Probezeit als nicht bestanden und die Schüler gehen in das 2. Halbjahr der 10. Klasse zurück um auf Grund ihre Leistungen dann den MSA zu erwerben und in die Oberstufe versetzt zu werden.

Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten 

Der Prüfungsausschuss kann eine Prüfungsleistung, bei der eine Schülerin oder ein Schüler

  1. getäuscht oder zu täuschen versucht hat,
  2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitgebracht hat oder
  3. sonstige erhebliche Ordnungsverstöße begangen hat,

je nach Art und Schwere der Verfehlung mit der Note “ungenügend” bewerten oder unbewertet lassen und die Schülerin oder den Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. 
Ist das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen, so kann die Schulaufsichtsbehörde bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Wiederholung der gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungen für alle oder einen Teil der Teilnehmenden anordnen. Werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, so kann die Schulaufsichtsbehörde die Prüfung als nicht bestanden erklären.

In die Oberstufe (11. Klasse) kommt man nur, wenn man “versetzt” wird und gleichzeitig – völlig Für den Prüfungsteil (siehe A) gibt es keine Möglichkeit der Nachprüfung. 
Für die Jahrgangsnoten kann man unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur für das Bestehen des MSA, nicht für den Aufstieg in die gymnasiale Oberstufe.

Der MSA ist bestanden, wenn bestimmte Kriterien für die Jahrgangsnoten erfüllt sind und in den fünf bzw. nach Zusammenziehung der beiden Englischnoten (mündliche und schriftliche Prüfung) vier zusätzlichen Noten mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Höchstens eine Fünf in diesen zusätzlichen Prüfungen (unabhängig von den Jahrgangsnoten!) kann durch mindestens eine Drei ausgeglichen werden. Beispiel: Wer in Deutsch und Mathematik auf dem Zeugnis eine Zwei bekommt, aber in den zentralen Prüfungen des MSAFünfen erhält, hat den MSA nicht bestanden und wird nicht versetzt.